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EQ-Einstiegsqualifizierung

Jugendliche, die im laufenden Jahr ein Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnis erhalten haben und zum 30.09. keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können ab dem 01.10. ein 6- bis 12-monatiges Praktikum als Einstiegsqualifizierung in einem Ausbildungsberuf absolvieren. Jugendliche aus früheren Schulentlassungs­jahrgängen können ab dem 01.08. eine EQ beginnen. Betriebe, die ein solches Praktikum anbieten, können dafür vom Bund (Agentur für Arbeit) finanzielle Unterstützung erhalten. Einzelheiten regelt die am 28.07.2004 erlassene "Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" in der Fassung vom 12.01.2007

Für die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung ist ein Einstiegsqualifizierungsvertrag für die Dauer von mindestens vier und maximal zwölf Monate abzuschließen. Das entsprechende Muster finden Sie weiter unten im Downloadbereich. Bitte stellen Sie uns im Hinblick auf die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eine Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrages nebst Anlagen über das Kundenportal der Handwerkskammer zur Verfügung:
Wir empfehlen, den Teilnehmer*innen während der Einstiegsqualifizierung eine Vergütung von 80% der tariflichen Ausbildungsvergütung bzw. Mindestausbildungsvergütung zu gewähren. Arbeitgeber*innen können über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob Fördermöglichkeiten nach SGB III, §54a Einstiegsqualifizierung bestehen. Die Qualifizierungsmaßnahme kann regelmäßig mit max. 262,00 Euro/Monat bezuschusst werden,  zuzüglich eines Anteils am pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 131,00 Euro (Stand 01.08.2022).
Alle Informationen zur Förderung, den möglichen Teilnehmer*innen und zur Antragstellung finden Sie  unter diesem Link.
Bitte nehmen Sie vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Anschluss werden Sie schriftlich informiert, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
Nur bis zum Ablauf des Schuljahres in dem der Jugendliche das achtzehnte Lebensjahr vollendet.
Vermittelt werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die als berufstypische Standardaufgaben Teil eines anerkannten Aus­bildungs­berufes sind und in dem dazugehörigen Ausbildungsrahmenplan konkret beschrie­ben werden. Weitere Informationen zu den Inhalten der jeweiligen Qualifizierungsbausteine können Sie dem folgenden Link entnehmen:
Da der Nachweis über die Teilnahme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme für die Jugendlichen von hoher Bedeutung ist, hat der Ausbildungsbetrieb am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis auszuhändigen. Mustervorlagen finden Sie dabei unter dem nachfolgenden Link:
  Qualifizierungsbausteine Berufsvorbereitung
Hat sich ein Jugendlicher, der für eine Einstiegsqualifizierung in Frage kommt, bei dem Betrieb gemeldet, sollte sich der Betrieb zunächst über die für seinen Bereich in Frage kommenden Qualifizierungsbausteine informieren und die Dauer festlegen. Hierbei hilft die Handwerkskammer. Anschließend sollte der Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird die Förderung bewilligt, kann der Qualifizierungs­vertrag abgeschlossen werden, der dann bei der Handwerkskammer einzureichen ist.
Eine Einstiegsqualifizierung kann mit maximal 6 Monaten auf die spätere Ausbildungsdauer im entsprechenden Ausbildungsberuf angerechnet werden unter der Voraussetzung, dass fachbezogener Berufsschulunterricht stattgefunden hat. Als Nachweis ist das Berufsschulzeugnis vorzulegen.


Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Teams Ausbidlungsberatung oder Lehrlingsrolle:

E-Mail: ausbildungsberatung@hwk-owl.de

Hotline: 05251/5608-333