Bildungsscheck
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Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlich gilt:

  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks läuft zum 31. Dezember 2023 aus. Bis dahin ausgestellte Bildungsschecks können aber problemlos in 2024 für Weiterbildungen genutzt werden.

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. € 40.000 Euro nicht überschreiten (€ 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Online-Seminare) und E-Learning gefördert. 


 Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen



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