Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Ausbildender ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Auszubildender oder Lehrling ist derjenige, der ausgebildet wird. Ist er noch minderjährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Das sind in der Regel die Eltern. Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden. mehrAusbildungsverordnung
Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sind die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierzu erlassenen Ausbildungsordnungen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Für die Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung maßgebend.
Zu jeder Ausbildung gehört ein Ausbildungsrahmenplan, nach dem der Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen soll.
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Eignung der Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte muss über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung verfügen, insbesondere müssen die für die Vermittlung der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein. Außerdem müssen Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung auch vermittelt werden können. mehrBerichtsheftsführung
Fast alle Ausbildungsordnungen schreiben vor, dass Auszubildende während der Ausbildung einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis(Berichtsheft) führen müssen. mehr
Ausbildungsabbruch
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