30.09.2024Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Regionale Personalentwicklungsgesellschaft hat zu einer Informationsveranstaltung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Thema „Fachkräfteeinwanderung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ eingeladen. Die Handwerkskammer OWL beteiligte sich mit einem Informationsstand an der Veranstaltung. Die Beraterin Petra Sielemann und der Berater Vedran Kundačina informierten Interessierte über die Möglichkeiten, ausländische Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen und/oder eine Gleichwertigkeit feststellen zu lassen. Eingewanderte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit mit einem inländischen Berufsabschluss. In dem komplexen Verfahren wird ein im Herkunftsland erworbener und dort auch staatlich anerkannter Berufsabschluss mit einer deutschen Referenzqualifikation verglichen. Nur wenn keine fachlichen oder inhaltlichen Unterschiede festgestellt werden können, wird eine vollständige Gleichwertigkeit mit einem inländischen Berufsabschluss bescheinigt. In allen anderen Fällen wird eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. „Dann weisen wir zusätzlich auf Weiterbildungsmöglichkeiten hin, sodass mittelfristig eine vollständige Anerkennung möglich ist“, erklärt Vedran Kundačina.
Berufsbildung - Anerkennung ausländischer Abschlüsse
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