Handwerkerparkausweis OWL
Der Handwerkerparkausweis OWL bietet seit seiner Einführung im Jahr 2004 vielen Handwerksbetrieben eine spürbare Erleichterung bei innerstädtischen Arbeit- und Montageeinsätzen. Er geht zurück auf eine Anregung der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld und wurde von der Bezirksregierung Detmold zusammen mit allen OWL-Gebietskörperschaften umgesetzt. Die berechtigten Betriebe müssen nicht mehr für jede Stadt eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragen, sondern können für die gesamte Region den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis beantragen und nutzen. Damit sollte ein Beitrag zur Wirtschaftsförderung und zum Bürokratieabbau geleistet werden.
Der gebietsübergreifende Handwerkerparkausweis OWL ist für 12 Monate gültig, gilt „rund um die Uhr“ und an jedem Tag in der Woche, aber nur bei der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten. Service- oder Werkstattfahrzeuge im Arbeitseinsatz dürfen auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Halteverbotszonen und auf Anwohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt parken, in ganz OWL und ggf. auch in allen anderen Regierungsbezirken von NRW.
Die Genehmigung wird für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen, das sorgt für eine hohe Flexibilität. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Fahrzeuge im Eigentum des Betriebes oder z.B. um Mietfahrzeuge handelt.
Zuständig für Antragstellung und Erteilung der Ausnahmegenehmigung im Rahmen des Handwerkerparkausweises OWL sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Als Nachweis der Berechtigung ist dort die Handwerkskarte der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld vorzulegen, auf der die offizielle Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist.
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner*innen:
Bielefeld
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Paderborn
Kreis Lippe