Meistergründungsprämie
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie NRW.
Hier die wesentlichen Kriterien:
- Gefördert werden erstmalige Vollerwerbs-Gründungen durch Handwerksmeister*innen in NRW und Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation (gemäß 7 Absatz 2 Handwerksordnung und § 50 c Absatz 1 Handwerksordnung).
- Es kann sich um Neugründungen, mehrheitliche Beteiligungen oder Betriebsübernahmen handeln.
Der Förderzuschuss beträgt 70% der förderfähigen Investitionssumme bis zu max. 11.500 Euro. Für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt. Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind.
Für Investitionen werden ab dem 01.01.2025 folgende Höchstgrenzen festgelegt:
Neugründungen: Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel sind auf bis zu 100.000 Euro begrenzt.Betriebsübernahmen oder tätige Beteiligungen: Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel dürfen bis zu 250.000 Euro betragen. Betriebsübernahmen oder tätige Beteiligungen: Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel dürfen bis zu 250.000 Euro betragen.
- Mit dem Gründungsvorhaben darf grundsätzlich nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Das heißt u.a., es dürfen vorher keine Verträge abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise auch Material- oder Werkzeugbestellungen, Mietverträge etc.
- Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze müssen geschaffen bzw. gesichert werden.
Nach einer Beratung zum Gründungsvorhaben durch die Betriebsberatung der Handwerkskammer werden Anträge mit einem schriftlichen Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) als Bewilligungsstelle weitergeleitet.
Weitere Einzelheiten, die aktuellen Richtlinien zur Förderung und Antragsunterlagen sowie die wichtigsten FAQs finden Sie auf der Webseite der LGH.