Sachverständigenordnung
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld regelt das Verfahren für ihre Bestellung und Vereidigung, enthält Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nennt Gründe für das Erlöschen ihres öffentlichen Amtes.