Amtliche Bekanntmachungen
Im Wege der amtlichen Bekanntmachungen informiert die Handwerkskammer die Öffentlichkeit über rechtlich bindende Entscheidungen, aber auch über offiziellen Mitteilungen wie die Einladungen zur Vollversammlung.
Im Wege der amtlichen Bekanntmachungen informiert die Handwerkskammer die Öffentlichkeit über rechtlich bindende Entscheidungen, aber auch über offiziellen Mitteilungen wie die Einladungen zur Vollversammlung.
Die Handwerksordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes. Sie enthält außerdem Bestimmungen über die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie seine Organisationen, die Handwerksinnungen, Innungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern.
Die Satzung enthält im wesentlichen Regelungen zu den sachlichen Aufgaben der Handwerkskammer, zu ihren Organen wie der Vollversammlung, dem Vorstand und den Ausschüssen und der Geschäftsführung.
Die Finanzordnung regelt das Finanzmanagement der Handwerkskammer und die Haushalts-Kassen- und Rechnungsordnung (HKRO) gilt für Kreishandwerkerschaften und Innungen.
Handwerksbetriebe, zulassungsfreie Gewerbebetriebe und handwerksähnliche Betriebe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ihrer Region verpflichtet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Ihrer Mitgliedschaft und Ihren Gebühren.
Alle Vorschriften, die die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld erlässt.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Allerdings werden den Inhaber*innen eines Ehrenamts in diesem Zusammenhang erbrachte Auslagen ersetzt und sie erhalten eine Entschädigung als Anerkennung ihres Engagements.
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld regelt das Verfahren für ihre Bestellung und Vereidigung, enthält Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nennt Gründe für das Erlöschen ihres öffentlichen Amtes.
Die Beschlüsse zum Thema Compliance der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.