Gleichstellungsplan
Die Handwerkskammer als öffentliche Einrichtung und zugleich moderne Dienstleisterin für ihre Mitgliedsbetriebe will auf die Erfahrungen und besonderen Kompetenzen von Frauen nicht verzichten. Schon deshalb wird sie im wohlverstandenen eigenen Interesse die Förderung der weiblichen Angestellten zielstrebig vorantreiben. Mit diesem Gleichstellungsplan legen Vorstand und Geschäftsleitung die Grundlage für ein Arbeitsumfeld, das den unterschiedlichen Lebenssituationen der in der Handwerkskammer beschäftigten Frauen und Männer gerecht wird und leistet damit betriebsintern zugleich einen Beitrag zur Verwirklichung der gesetzlich verankerten Chancengleichheit. Insbesondere sind die Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes zur Frauenförderung berücksichtigt worden.
Gleichstellungsbeauftragte der Handwerkskammer
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiterin Kommunikation
Tel. 0521 / 5608 - 280