Ab Freitag, 27. März, können Soforthilfen beantragt werden
HWK OWL
Ab Freitag, 27. März, können Soforthilfen beantragt werden

Beantragung von Corona-Soforthilfen

26.03.2020

Nach einer Blitzumfrage der Handwerkskammer OWL befürchtet jeder zweite Handwerksbetrieb in Ostwestfalen-Lippe Liquiditätsengpässe. Zur Unterstützung der Rat suchenden Betriebe hat die Handwerkskammer ihre Beratungskapazitäten noch einmal verstärkt. Die Experten der Handwerkskammer stehen den Mitgliedsbetrieben auch am Samstag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr über die extra eingerichtete Corona-Hotline zur Verfügung. Am morgigen Freitag wird das Portal des Wirtschaftsministeriums NRW zur Beantragung von Soforthilfen für Betriebe freigeschaltet, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Die Handwerkskammer rechnet mit einem großen Ansturm auf die Soforthilfen.

Viele Betriebe befinden sich laut der Umfrage der Handwerkskammer schon jetzt am Rande der Zahlungsfähigkeit. „Diese müssen schnell an die überlebenswichtigen Gelder kommen. Ich bitte daher die Betriebe, die noch ein paar Tage ohne diese Überbrückung auskommen können, ihre Anträge erst in den kommenden Wochen zu stellen“, erklärt Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer OWL.

Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai. Es sei gewährleistet, dass alle bis dahin eingehenden Anträge Berücksichtigung fänden, so Prager. Die Handwerkskammer hält alle wichtigen Informationen und Antragsformulare auf ihrer Corona-Seite bereit. Die Corona-Hotline der Handwerkskammer ist unter Tel.: 0521/5608-444 sowie per E-Mail unter beratung@hwk-owl.de erreichbar.

Weitere Informationen zur aktuellen Situation und die neuesten Sachstände stellen wir laufend auf unserer Homepage zur Verfügung.