Das Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe wurde nachgebessert.
HWK OWL
Das Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe wurde nachgebessert.

Kammer begrüßt Verbesserungen bei Soforthilfe-Rückzahlungen

19.08.2020

Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld begrüßt die deutlichen Nachbesserungen am Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe, auf die sich die NRW-Landesregierung mit den anderen Ländern und dem Bund heute verständigt hat. „Die angekündigten Änderungen sind richtig und werden vielen unserer Betriebe helfen“, erklärt Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. „Gerade die Absetzbarkeit der Personalkosten von den Einnahmen, die Anrechenbarkeit von gestundeten Zahlungen für Mieten oder Kredite sowie die Möglichkeit, Zahlungseingänge auf den Leistungszeitraum abzustellen, sorgen dafür, dass die NRW-Soforthilfe ihren Namen weiterhin zurecht trägt“, so Prager. Die Bielefelder Handwerkskammer sieht es als gemeinsamen Erfolg der wirtschaftlichen Interessenvertretung an, dass diese Nachbesserungen erreicht werden konnten. Auch wenn letzte Zweifel blieben, ob das Verfahren der Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen der richtige Weg zur Ermittlung des betrieblichen Liquiditätsengpasses sei, bedankt sich Prager explizit bei der Landesregierung. Diese habe in einer beispiellosen Zeit ein offenes Ohr für die Belange der von der Corona-Pandemie betroffenen Betriebe gezeigt und nun Entscheidungen zu deren Gunsten bewirkt. Die Bielefelder Kammer hatte das Rückzahlungsverfahren frühzeitig kritisiert (Meldung vom 25. Juni 2020). Dieses war kurze Zeit später ausgesetzt worden und wird nach Angaben der Landesregierung zum Herbst wiederaufgenommen. Die Handwerkskammer weist die Betriebe auf die verlängerten Fristen für die Rückmeldung und die Rückzahlung hin. Die Rückmeldefrist wurde auf den 30. November 2020 verlängert, eventuelle Rückzahlungen müssen bis zum 31. März 2021 geleistet werden.Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, die Soforthilfe empfangen haben, sich auf unserer Corona-Seite über aktuelle Sachstände laufend zu informieren.