Kammer warnt vor E-Mails der "Organisation Transparenzregister e. V."
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Kammer warnt vor E-Mails der "Organisation Transparenzregister e. V."

Kammer warnt vor Fake-E-Mails

22.01.2020

Bei zahlreichen Unternehmen sind E-Mails eines "Transparenzregister e.V." aus Plauen eingegangen mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung - Verstoß gegen das Geldwäschegesetz".

In den E-Mails werden die Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht. Darüber hinaus wird in den E-Mails der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite "www.TransparenzregisterDeutschland.de" registrieren.

Die Handwerkskammer OWL warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten. Es ist richtig, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Gegebenenfalls fehlende oder bisher nicht erfolgt Eintragungen sind unverzüglich nachzuholen. Diese können jedoch direkt auf der offiziellen Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes www.transparenzregister.de durchgeführt werden. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.