Friseurhandwerk Kontrollen Schwarzarbeit
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04. Oktober 2024 Kontrollen gegen handwerkliche Schwarzarbeit in Gütersloh

Das Hauptzollamt Bielefeld und das Ordnungsamt der Stadt Gütersloh haben kürzlich Sonderkontrollen gegen handwerkliche Schwarzarbeit durchgeführt. Unterstützt wurden die Behörden durch Mitarbeiter der Handwerkskammer, die an den aktuellen Kontrollen teilgenommen haben. Ziel der Maßnahme war es zu prüfen, ob es Fälle von unerlaubter Handwerksausübung im Friseurhandwerk gab. Grundsätzlich muss in jedem Friseurbetrieb der Inhaber oder sein Betriebsleiter über einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.

Insgesamt wurden bei der Kontrolle neun Friseurgeschäfte in der Stadt Gütersloh aufgesucht und überprüft. Dabei wurden unterschiedliche Verstöße festgestellt. In fünf Salons wurden keine Betriebsleitende mit den erforderlichen Qualifikationen angetroffen. Dies hat zur Folge, dass Nachkontrollen durchgeführt werden und Betriebe in einigen Fällen einen neuen Betriebsleiter nachweisen müssen, um in der Handwerksrolle zu verbleiben. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in einigen Fällen Beschäftigte nicht angemeldet waren. Hier wird es weitere Ermittlungen zur Personalüberprüfung seitens des Hauptzollamtes geben.  

Die Handwerkskammer hatte bereits in einer Vollversammlung im Jahr 2022 eine Resolution verabschiedet, in der sie sich für die verstärkte Bekämpfung handwerklicher Schwarzarbeit eingesetzt hat. Dort wies das Handwerksparlament auf die Gefahren der gewerberechtlichen Schwarzarbeit im Handwerk hin und appellierte an die Kommunen, Hinweisen aktiv nachzugehen und Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. „Wir nehmen den Auftrag der Vollversammlung ernst und werden auch zukünftig gemeinsam mit den zuständigen Behörden regelmäßige Kontrollen durchführen“, betonte Mathias Steinbild, Leiter Wirtschaftsrecht der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld.