Die Empfänger der Meistergründungsprämie in 2022 aus OWL: Daniel Emhazion (Elektrotechniker, Bad Lippspringe), André Kasten (Zimmerer, Höxter), Vilma Rados (Friseurin, Bad Oeynhausen), Dennis Wilhelmi (Installateur und Heizungsbauer, Bielefeld)
WHKT/RG
Die Empfänger der Meistergründungsprämie in 2022 aus OWL: Daniel Emhazion (Elektrotechniker, Bad Lippspringe), André Kasten (Zimmerer, Höxter), Vilma Rados (Friseurin, Bad Oeynhausen), Dennis Wilhelmi (Installateur und Heizungsbauer, Bielefeld)

Meistergründungsprämie

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie NRW.

Hier die wesentlichen Kriterien:

  • Gefördert werden erstmalige Vollerwerbs-Gründungen durch Handwerksmeister*innen in NRW.
  • Es kann sich um Neugründungen, mehrheitliche Beteiligungen oder Betriebsübernahmen handeln.
  • Der Förderzuschuss beträgt 70 Prozent der Investitionssumme. Bei der Mindestinvestionssumme von 12.000 Euro beträgt er 8.400 Euro. Die maximale Förderung beträgt 10.500 Euro ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro.
  • Mit dem Gründungsvorhaben darf grundsätzlich nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Das heißt u.a., es dürfen vorher keine Verträge abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise auch Material- oder Werkzeugbestellungen, Mietverträge etc.
  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze müssen geschaffen bzw. gesichert werden.

Nach einer Beratung zum Gründungsvorhaben durch die Betriebsberatung der Handwerkskammer werden Anträge mit einem schriftlichen Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) als Bewilligungsstelle weitergeleitet.

Weitere Einzelheiten, die aktuellen Richtlinien zur Förderung und Antragsunterlagen sowie die wichtigsten FAQs finden Sie auf der Webseite der LGH.

Logo-MGP_NRW_final
meistergründungsprämie nrw