Meistergründungsprämie
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie NRW.
Hier die wesentlichen Kriterien:
- Gefördert werden erstmalige Vollerwerbs-Gründungen durch Handwerksmeister*innen in NRW.
- Es kann sich um Neugründungen, mehrheitliche Beteiligungen oder Betriebsübernahmen handeln.
- Der Förderzuschuss beträgt 70 Prozent der Investitionssumme. Bei der Mindestinvestionssumme von 12.000 Euro beträgt er 8.400 Euro. Die maximale Förderung beträgt 10.500 Euro ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro.
- Mit dem Gründungsvorhaben darf grundsätzlich nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Das heißt u.a., es dürfen vorher keine Verträge abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise auch Material- oder Werkzeugbestellungen, Mietverträge etc.
- Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze müssen geschaffen bzw. gesichert werden.
Nach einer Beratung zum Gründungsvorhaben durch die Betriebsberatung der Handwerkskammer werden Anträge mit einem schriftlichen Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) als Bewilligungsstelle weitergeleitet.
Weitere Einzelheiten, die aktuellen Richtlinien zur Förderung und Antragsunterlagen sowie die wichtigsten FAQs finden Sie auf der Webseite der LGH.