Vertragsrecht
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Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge

Am 1. Januar 2018 treten die Vorschriften für die Mängelgewährleistung und das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dann gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, handwerksfreundliche Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es ab 1. Januar 2018 eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind. Durch die Umstrukturierung des Gesetzes verschieben sich viele gewohnte „Hausnummern“.

Alles Wissenswerte zu den neuen Regeln für Bauverträge und den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten hat der ZDH in einem Flyer zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer:

Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de