05. September 2024Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern
Die Handwerkskammer OWL hat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Ordnungsämter und Vertreter des Hauptzollamts in den Campus Handwerk in Bielefeld eingeladen. Organisiert hat die Veranstaltung Mathias Steinbild, Leiter Wirtschaftsrecht, zusammen mit Martina Bünemann-Siemens und Matthias Petka, beide ebenfalls Juristen in der Handwerkskammer.
Ziel der Veranstaltung war es, die Zusammenarbeit zu optimieren und die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter für die Vorgaben der Handwerksordnung zu sensibilisieren. Die Handwerksordnung legt unter anderem fest, auf welcher Grundlage bestimmte Tätigkeiten ausgeübt werden können. An den Gesprächen nahmen die Mitarbeitenden der Kreise und der Stadt Bielefeld teil. Kammerjustiziar Steinbild regte an, dass die Mitarbeitenden der Gewerbeämter Handwerkerinnen und Handwerker, die ein Gewerbe anmelden möchten, zunächst an die Handwerkskammer verweisen, damit diese die genauen Eintragungsgrundlagen klärt.
„Durch die vorherige Prüfung und ein persönliches Gespräch in der Handwerkskammer erfahren die Gründerinnen und Gründer exakt, welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen und wie sie sich gegebenenfalls weiterbilden können“, erklärte Steinbild. Das Thema unerlaubte Handwerksausübung war ein weiterer Schwerpunkt des Austauschs. Handwerkskammer und Ordnungsämter unterstützen sich bei der Verfolgung der handwerklichen Schwarzarbeit. So konnten gemeinsam mit dem Zoll und den Ordnungsbehörden abgestimmte Kontrollen in zahlreichen Fällen Verstöße aufdecken. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit soll auch in Zukunft ausgebaut werden.