Compliance
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Interne Vorgaben und Regelungen für die Verwaltung

Hier können Vorgaben und Regelungen eingesehen werden, die für die Verwaltung verbindlich sind. Sie enthalten beispielsweise Vorgaben für den Umgang mit Dritten oder Handlungsanweisungen für bestimmte Verfahren. Damit wird transparent, nach welchen Maßgaben die Verwaltung in bestimmten und wichtigen Angelegenheiten zu erfolgen hat und wie die Handwerkskammer dabei ihre Anforderungen an einen selbstverantwortlichen Umgang erfüllt.



Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2014 zu diesem Themenkreis zwei Beschlüsse gefasst. 

Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Werten des ehrbaren Handwerkers, wie vor allem Integrität, langfristiges Denken, nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Dabei ist die persönliche Integrität des Ehren- und Hauptamts das Fundament, um Rechtsrisiken zu vermeiden und dauerhaft eine positive Entwicklung zu gewährleisten.

Der „Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung“ macht Vorgaben über den Umgang mit ande­ren Organisationen und Geschäftspartnern*innen sowie zur Vergabe öffentlicher Aufträge an Mitglieder des Vorstandes, soweit nicht ohnehin dafür § 16 der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ gilt. 

Für die Mitarbeiter*innen gilt zu diesem Themenfeld eine „Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption“. Dazu finden auch jährliche Schulungen statt. 

Die ebenfalls beschlossenen „Gemeinsamen Prinzipien zu Entschädigungen und Gehaltsstrukturen für Spitzen der Handwerkskammern in NRW“ geben für die Aufwandsentschädigung an Ehrenamtsträger ebenso Maßstäbe wie für die Gehaltsstrukturen der Geschäftsführung.



 Verhaltenskodex HWK OWL

 Gemeinsame Prinzipien für Spitzen der HWK

Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer:

Prager_Jens

Dr. Jens Prager

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Hauptgeschäftsführer

Tel. 0521 / 5608 - 110

jens.prager--at--hwk-owl.de

Die Finanzordnung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sieht vor, dass für sämtliche Auftragsvergaben der Handwerkskammer durch den Vorstand vergaberechtliche Vorschriften zu erlassen sind.

  Vergaberichtlinien der Handwerkskammer OWL