
1933-1945 - Macht und Ohnmacht während der Nationalsozialistischen Herrschaft
Im April 1933 begannen die neuen Machthaber der NSDAP mit der systematischen Einsetzung nationalsozialistischer Mehrheiten in den Vorständen der Handwerksorganisationen. Die Gleichschaltung richtete sich in erster Linie nicht gegen Regimegegner*innen, sondern beseitigte die Möglichkeit einer unabhängigen Interessenartikulation. In diesem Zusammenhang musste auch das 1931 gegründete eigenständige Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Ende 1935 sein Erscheinen einstellen. In den ersten Jahren der NS-Herrschaft war es den Betroffenen offenbar nicht klar, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht nur um Übergangserscheinungen handelte, sondern dass sie vielmehr Vorboten noch weitreichenderer Schritte waren. Die Neustrukturierung der Handwerksorganisation, die am 1. September 1934 in Kraft trat, veränderte die internen Machtverhältnisse: Auflösungen der Innungen kamen nicht in Frage, Innungen durften nicht aus übergeordneten Organisationen austreten. Jeder Handwerksbetrieb musste einer Innung angehören, die im Regelfall kreisweit zuständig war. Die Kammern erhielten die formelle Aufsichtsfunktion über Innungen und Kreishandwerkerschaften. In dem Maß, wie die Aufgaben der Kammer und ihre Aufsichtsfunktion über Innungen und Kreishandwerkerschaften wuchsen, schwanden ihre Handlungsspielräume gegenüber staatlichen Behörden. Im Juni 1942 wurde beschlossen, die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer ab 1. April des Folgejahres zusammenzulegen. Dadurch entstand die Wirtschaftskammer Bielefeld im Bereich der Gauwirtschaftskammer Westfalen-Nord. Gleichzeitig verloren die Kreishandwerkerschaften und die Innungen ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts. Im Sommer 1944 trafen dann die schweren Bombenangriffe auf Bielefeld auch das damalige Gebäude der Handwerkskammer an der Obernstraße. Somit endete das „Dritte Reich“ mit der Zerstörung der Geschäftsräume der Handwerkskammer und der Zerschlagung ihrer institutionellen Position.