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30. September 2024 B 64n: Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz muss kommen – Warendorf soll folgen

Zahlreiche Wirtschaftsverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aus dem Münsterland und Ostwestfalen begrüßen ausdrücklich die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz und fordern zeitgleich, dass nun auch für die Ortsumgehung Warendorf der nächste Schritt erfolgt. Denn auch für dieses Projekt liegt seit geraumer Zeit ein vom Bundesverkehrsministerium genehmigter Planentwurf vor.

„Beim Neu- und Ausbau der B 64n geht es nicht nur um drei einzelne Ortsumgehungen, sondern um eine wichtige Verbindungsachse zwischen Ostwestfalen und dem Münsterland“, betont Jörn Wahl-Schwentker, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld. Neben der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Warendorf fordern die Bündnispartner daher eine zügige Fertigstellung der Entwurfsplanung für die Ortsumgehung Beelen, um auch hier in absehbarer Zeit das Planfeststellungsverfahren einleiten zu können. „Erst durch die Umsetzung aller drei Ortsumgehungen kann die B 64n eine optimale Verbindungs-funktion gewährleisten“, ergänzt Dr. Benedikt Hüffer, Präsident der IHK Nord Westfalen in Münster.

Ostwestfalen und das Münsterland, betonen die beiden IHK-Präsidenten, seien zwei starke Wirtschaftsregionen, deren ökonomische Beziehungen untereinander durch die schlechte Verkehrsanbindung erheblich behindert würden. Zudem erweise sich die Frage, ob und wann es in Sachen B64 in den Kommunen weitergeht, als Hemmnis für alle städtischen Planungen, etwa bei der Ausweisung neuer Wohnbau- oder auch Gewerbegebiete. „Die Einleitung der Planfeststellungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, in einigen Jahren endlich Klarheit zu haben. Hiervon profitieren alle Wirtschaftszweige und insbesondere auch die betroffenen Städte und Gemeinden“, so Peter Eul, Präsident der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe.

Auch die Regionen Münsterland und Ostwestfalen-Lippe des DGB begrüßen die Einleitung des Planfeststellungs-verfahrens für die Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz. Die jeweiligen Regionsgeschäftsführenden, Clea Stille (Ostwestfalen-Lippe) sowie Volker Nicolai-Koß (Münsterland), verweisen auf die zahlreichen Berufs-pendlerinnen und -pendler, die täglich auf der B 64 unterwegs seien. Mangels Alternativen im ÖPNV bleibe für die Kolleginnen und Kollegen oft nur der PKW. „Die aktuellen Ortsdurchfahrten führen zu unnötigem Stress und Zeitverlusten, die durch die drei geplanten Ortsumgehungen erheblich reduziert werden könnten“, so Nicolai-Koß. Insbesondere wegen der großen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen durch die Transformation sei es umso wichtiger, dass der weitere nachhaltige Aus- und Umbau im Verkehrsbereich ohne unnötige Verzögerungen vorangetrieben werde.

Um eine leistungsfähige und verkehrssichere Verkehrsführung und gleichzeitig eine deutliche Entlastung in den Ortsdurchfahrten zu erreichen, unterstützen Wirtschaft und DGB gemeinsam ausdrücklich einen leistungsfähigen und kreuzungsfreien Ausbau der drei Ortsumgehungen, wie sie im Bundesfernstraßenausbaugesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen worden sind. Gleichzeitig sollten im Zuge der noch ausstehenden Planungsschritte die Belange und Interessen der betroffenen Kommunen, der Landwirtschaft und der Unternehmen sowie der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich berücksichtigt werden.