Bauschlichtungsstelle
Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben vom Justizministerium NRW anerkannte Bauschlichtungsstellen eingerichtet. Auch die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Bauherren, Architekten, Bauingenieuren und Bauausführenden. Den Vorsitz führt stets ein*e in Bausachen erfahrene*r Richter*in. Als Fachbeisitzer*innen werden in vielen Fällen Sachverständige zur Beurteilung von Fachfragen hinzugezogen. Das Verfahren wird nach den Regeln der Geschäftsordnung der Bauschlichtungsstelle durchgeführt.
Abhängig von Streitwert und Aufwand werden Gebühren erhoben, die den Aufwand der Vorsitzenden und Fachbeisitzer*innen abdecken. Ein vor der Bauschlichtungsstelle abgeschlossener Gütevergleich ist rechtsverbindlich, auf seiner Grundlage kann sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Wenn Sie die Bauschlichtungsstelle einschalten möchten, wenden Sie sich gerne an uns
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht
Tel. 0521 / 5608 - 240