Unterzeichnung_Charta
Thomas F. Starke/HWK OWL

Charta "Vereinbarkeit Beruf und Pflege NRW"

Angesichts des demografischen Wandels und des hohen Bedarfs an Fachkräften nimmt die Bedeutung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stetig zu. Daher wurde vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW“ entwickelt, das Unterstützungsangebote für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bereithält. Betriebe und Organisationen,
die im Rahmen des Landesprogramms die Charta unterzeichnet haben, können die Angebote nutzen. Die Unterzeichnenden engagieren sich, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel Pflege-Guides qualifizieren, ihre Arbeitszeitmodelle individuell überprüfen oder einen betrieblichen Pflegekoffer zum Einsatz bringen.

Charta Vereinbarkeit Beruf Pflege



Mit Unterzeichnung der Charta des Landesprogramms „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW“ hat die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ein wichtiges Zeichen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gesetzt. Und sie bekennt sich somit zu einer gesundheitsbewussten und familienfreundlichen Arbeitgeberin für ihre Mitarbeitenden.

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