Die Bundesagentur für Arbeit fordert keinesfalls per E-Mail dazu auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
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Die Bundesagentur für Arbeit fordert keinesfalls per E-Mail dazu auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Corona-Krise: Warnung vor gefälschten E-Mails

02.04.2020

Die Handwerkskammer OWL warnt ihre Mitgliedsbetriebe vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen der Bundesagentur für Arbeit von Kriminellen versandt werden. Die gefälschten E-Mails werden unter der E-Mail-Adresse "kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de" verschickt. Die Kriminellen versuchen, Kundendaten abzugreifen und diese über den eingefügten Link an einen Server in Russland zu übermitteln. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die E-Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Bundesagentur fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber (08 00) 4 55 55 20.

Weitere Infos zum Kurzarbeitergeld gibt es auf diesen Seiten.