Das Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe wurde nachgebessert.
HWK OWL
Das Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe wurde nachgebessert.

Corona-Soforthilfe NRW

25.06.2020

Die vielen Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe, mit denen wir in Kontakt standen, haben die Landesregierung sehr für die rasche Hilfe und die unbürokratische Umsetzung des Soforthilfeprogramms gelobt und waren zutiefst dankbar. Die meisten von ihnen haben den Zuschuss zur Sicherung ihrer Liquidität und damit ihres Betriebes dringend benötigt. Insoweit war der gewaltige gemeinsame Kraftakt von Landesregierung, Bezirksregierungen, IHKs und Handwerkskammern bislang ein großartiger Erfolg.

Allerdings wird dieser Erfolg nunmehr massiv gefährdet: Das NRW-Wirtschaftsministerium will ab Beginn der kommenden Woche alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe schriftlich auffordern, nun den Corona-bedingten Liquiditätsengpass konkret zu ermitteln, das Ergebnis der Berechnung verbindlich mitzuteilen und eventuell zuviel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.

An der Rechtmäßigkeit des festgelegten Berechnungsverfahrens haben wir als Handwerkskammer OWL massive Zweifel: Grundlage für die Berechnung der Überkompensation sollte immer der corona-bedingte Umsatzausfall sein, gemindert um die eingesparten Kosten. Die jetzige Regelung legt allein den Saldo von Einnahmen und Ausgaben (ohne Personalaufwand) zugrunde. Dies widerspricht den bisherigen offiziellen Verlautbarungen der Landesregierung und nach unserer Einschätzung auch den Formulierungen im Bewilligungsbescheid. 

Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedsbetrieben, die Soforthilfe empfangen haben, zunächst eine rechtliche Klärung abzuwarten. Konkrete Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah auf unserer Website bereitstellen.

Wir bedauern die aktuelle Entwicklung sehr. Es droht nicht nur ein gravierender Vertrauensverlust bei den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern, zu erwarten ist auch eine Klagewelle gegen das Land.