Gesundheitsmanagement
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Die Gesundheitswerkstatt

Gesundheit im Betrieb: von der gesetzlichen Pflicht zur Kür

Bereits von Gesetzes wegen haben Arbeitgeber*innen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in ihrem Unternehmen umzusetzen. Langzeiterkrankten bzw. Mitarbeitenden mit einer Krankheitszeit von mehr als sechs Wochen im Jahr soll hierdurch ein angemessener und gesundheitsfördernder Wiedereinstieg ermöglicht werden.

Zusätzlich sorgt ein funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) dafür, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu bewahren, zu fördern und so Ausfallzeiten zu reduzieren. Hierdurch kann der Arbeitgeber die Zufriedenheit bei den Arbeitnehmer*innen erhöhen und darüber hinaus die eigene Arbeitgeberattraktivität steigern.

Um handwerklichen Unternehmen das Einführen eines BEM zu erleichtern und sie durch ein BGM als Arbeitgeber attraktiv zu machen, bieten die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, die IKK classic und die Handwerkskammer in Kooperation eine Gesundheitswerkstatt „Gesundheit im Betrieb – von der gesetzlichen Pflicht zur Kür“ an.

Die Werkstatt findet im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 statt und besteht aus verschiedenen Workshops mit individueller Beratung zum BGM in den teilnehmenden Unternehmen vor Ort. Zudem können bei Bedarf auch für die Themen BEM und Arbeitgeberattraktivität in den Betrieben Umsetzungsberatungen durchgeführt werden.

Ziel ist es, nach Abschluss der Werkstattreihe ein BEM und BGM im Unternehmen installiert zu haben.  Die Teilnahme an der Gesundheitswerkstatt ist kostenfrei, die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

  Programmablauf

  Anmeldung zur Auftaktveranstaltung

  Anmeldung zu den Workshops



Ihr Ansprechpartner:

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Tim Zimmermann

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Betriebsberatung Bielefeld

Tel. 0521 / 5608 - 417

tim.zimmermann--at--hwk-owl.de





Förderlgogo Gesundheitswerkstatt