
02. Dezember 2024 Einführung der E-Rechnung
Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld weist ihre Mitgliedsbetriebe auf neue Regeln für elektronische Rechnungen hin, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Ab Jahresstart sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und auch digital archivieren zu können. Betriebe sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre technischen Systeme für Empfang und die Archivierung sowie die Ausstellung von E-Rechnungen geeignet sind, rät die Handwerkskammer.
Zunächst bleibt es möglich, Rechnungen klassisch in Papierform auszustellen. Der Rechnungsversand im PDF-Format, also als E-Mail-Anhang, ist dagegen nur noch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt. Ab Januar 2027 folgt die Pflicht, E-Rechnungen bei Geschäften zwischen Unternehmen auszustellen, wenn der Jahresumsatz des Rechnungsausstellers im Jahr 2026 800.000 Euro überschritten hat. Zum 1. Januar 2028 tritt schließlich eine generelle Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen bei Geschäften zwischen Unternehmen in Kraft. Für Rechnungen an Endverbraucher gelten diese Vorgaben nicht. Privatkunden müssen der elektronischen Rechnungsstellung zustimmen.
Die E-Rechnung ersetzt das klassische Rechnungsformat (zum Beispiel PDF oder Papier) und muss bestimmten strukturierten Vorgaben entsprechen, um automatisiert verarbeitet werden zu können. Für weitere Auskünfte und Unterstützung können sich Mitgliedsbetriebe an die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld wenden an:
Wirtschaftsförderung und Recht - Berater für Innovation und Technologie
Tel. 0521 / 5608 - 118