Elektronische Krankschreibung
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26. Januar 2023Elektronische Krankschreibung bedeutet zusätzlichen Aufwand für kleine Betriebe

Seit Beginn dieses Jahres ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den „gelben Schein“. Ärztinnen und Ärzte senden die eAU an die entsprechende Krankenkasse, Arbeitgebende müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege proaktiv bei den Kassen abrufen. „Grundsätzlich befürwortet die Handwerkskammer die dringend notwendige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen“, betont Peter Eul, Präsident der Handwerkskammer OWL. In der Praxis stelle das neue System jedoch besonders die kleinen und mittelständischen Betriebe im Handwerk vor erhebliche bürokratische Herausforderungen, so Eul.

„Mit der Neuregelung wird aus der Bringschuld der Arbeitnehmenden eine Holschuld für Arbeitgebende“, erklärt Mathias Steinbild, Leiter Wirtschaftsrecht der Handwerkskammer OWL. „Unsere Mitgliedsbetriebe verfügen in den allermeisten Fällen nicht über eigene Personalabteilungen, für sie ergibt sich aus der Umstellung daher ein besonderer Aufwand“, so Steinbild. Darüber hinaus gibt es Sonderfälle, die Arbeitgebende beachten müssen. Privat versicherte Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihre Krankmeldung weiterhin in Papierform einzureichen. Bei Beschäftigten mit Minijob stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, dass deren Krankenversicherung bisher nicht bekannt ist und nun erfragt werden muss. „Dazu kommt, dass das System zu Beginn fehleranfällig ist und die Daten nicht immer wie gewünscht abgerufen werden können“, erklärt Steinbild.

Die Handwerkskammer wünscht sich daher von der Politik, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende vereinbaren können, übergangsweise weiterhin das gewohnte System zu nutzen. „Außerdem sollte über Ausnahmen für Betriebe mit einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden nachgedacht werden“, erklärt Eul. „Gerade in dieser Zeit müssen wir alles dafür tun, dass Betriebe so viel Zeit wie möglich für ihre eigentliche Arbeit nutzen können und von bürokratischen Pflichten befreit werden“, betont der Kammerpräsident. Dies liege nicht nur im Interesse des Handwerks, sondern auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern.