EQ-Einstiegsqualifizierung
Jugendliche, die im laufenden Jahr ein Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnis erhalten haben und zum 30.09. keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können ab dem 01.10. ein 6- bis 12-monatiges Praktikum als Einstiegsqualifizierung in einem Ausbildungsberuf absolvieren. Jugendliche aus früheren Schulentlassungsjahrgängen können ab dem 01.08. eine EQ beginnen. Betriebe, die ein solches Praktikum anbieten, können dafür vom Bund (Agentur für Arbeit) finanzielle Unterstützung erhalten. Einzelheiten regelt die am 28.07.2004 erlassene "Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" in der Fassung vom 12.01.2007.
Bitte nehmen Sie vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Anschluss werden Sie schriftlich informiert, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
Vermittelt werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die als berufstypische Standardaufgaben Teil eines anerkannten Ausbildungsberufes sind und in dem dazugehörigen Ausbildungsrahmenplan konkret beschrieben werden. Weitere Informationen zu den Inhalten der jeweiligen Qualifizierungsbausteine können Sie dem folgenden Link entnehmen:
Rahmenlehrpläne zur Einstiegsqualifizierung und Qualifizierungsbausteine