
07. Juni 2023Fachkräfte finden und binden
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber bei der Handwerkskammer OWL berät Handwerksunternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung in ihr Team aufnehmen oder weiterbeschäftigen möchten. Sie ist in einem regionalen Netzwerk der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Ostwestfalen- Lippe bei Integrationsfachdiensten und anderer Wirtschaftskammern eingebunden. „Eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung sagt zunächst nichts über die Leistungsfähigkeit einer Person aus“, betont Christian Goll, Geschäftsführer Berufsbildung der Handwerkskammer. „Bei der Beschäftigung braucht es gewisse Rahmenbedingungen, zum Beispiel kann eine bauliche oder technische Anpassung des Arbeitsplatzes erforderlich sein“, erklärt Goll. Hierfür gebe es Unterstützungsmöglichkeiten. Der Fachberater der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber bei der Handwerkskammer, Jürgen Altemöller, arbeitet eng mit allen Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie mit den Integrationsfachdiensten, den regionalen Agenturen für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung. In einem individuellen Beratungsgespräch arbeitet Altemöller gemeinsam mit dem Unternehmen heraus, welche Unterstützungsangebote bei der Neueinstellung, aber auch der Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und stellt den Kontakt zu den zuständigen Institutionen her. Ziel ist es, den Handwerksbetrieben in OWL konkrete, alternative Beschäftigungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um so dem akuten Fachkräftemangel auf dem heimischen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist seit dem 1. Januar 2022 als Baustein des Teilhabestärkungsgesetzes und dem § 185 a SGB IX bei der Handwerkskammer verankert. Sie ist im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe tätig und wird aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert.
Berufsbildung - Fachkräftesicherung
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