
Fortbildungsprüfungsregelungen
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, führt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Fortbildungsprüfungen durch.
Bei den Fortbildungsprüfungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Prüfungen, die im Anschluss an berufliche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die in der Regel mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen.
Die Handwerkskammer regelt den Inhalt, das Ziel, die Prüfungsanforderungen, das Verfahren und die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfungen, soweit nicht bundeseinheitliche Rechtsverordnungen für die Fortbildungsprüfungen erlassen worden sind.
Soweit in den Fortbildungsprüfungen die gleichen Anforderungen wie in der handwerklichen Meisterprüfung gestellt werden, können diese auf einzelne Teile der Meisterprüfung angerechnet werden.
Ihre Fragen zu den einzelnen Fortbildungsprüfungen beantworten Ihnen unsere Ansprechpartner*innen gerne. Wenn Sie weitere Informationen inhaltlicher Art zu den von uns angebotenen Fortbildungsprüfungen wünschen, haben Sie unten die Gelegenheit, sich die Fortbildungsprüfungsregelungen im Detail anzusehen bzw. im PDF-Format herunter zu laden.
Fortbildungsprüfung | Zielgruppe | Voraussetzungen | Bildungsträger | Ansprechpartner*in |
Angehende Ausbilder*innen in anerkannten Ausbildungsberufen | Keine; aber Angaben darüber, in welchem Ausbildungsberuf die Ausbildungsberechtigung angestrebt wird | BBZ Bielefeld | Berufsbildung - Meisterprüfung Tel. 0521 / 5608 - 341 | |
Geprüfte*r Betriebswirt*in (HWO) | Meister*innen im Handwerk |
| BBZ Bielefeld | Berufsbildung - Meisterprüfung Tel. 0521 / 5608 - 367 |
Fortbildung zum/zur Gebäudeenergieberater*in (HWK) | Meister*innen in Handwerk | Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk nach der Prüfungsordnung | BBZ Bielefeld | Berufsbildung - Meisterprüfung Tel. 0521 / 5608 364 |
Geprüfte*r Kaufmännische*r Fachwirt*in (HwO) | Kaufleute in Handwerksunternehmen | Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis oder den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung | BBZ Bielefeld | |
Geprüfte*r Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) | Gesellen*innen im Handwerk | Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis | BBZ Bielefeld |
Kosten und Gebühren
Bei Fragen zu Kosten und Gebühren können Sie sich an unsere Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle Fortbildungsprüfungsausschüsse wenden.