Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie tritt am 1.8.2022 in Kraft
Ab dem 01. August 2022 gelten die Neuregelungen des Umsetzungsgesetzes zur europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie und damit auch das novellierte Nachweisgesetz. Die mit dem Umsetzungsgesetz verbundenen Novellierungen wirken sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz aus.
Der ZDH hat zwei Handlungshilfen zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie in das nationale Recht erarbeitet. Aus diesen geht unter anderem hervor, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Nachweise in Schriftform erbracht werden müssen und welche Folgen die Nichteinhaltung der zu erbringenden Nachweise hat.