Entlastungsprogramme Energiekosten
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14. März 2023Härtefallhilfen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet am 21. März

Schnelle Hilfe für Betriebe mit deutlich gestiegenen Energiekosten

Kleine und mittlere Betriebe sowie Soloselbstständige können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern.

In der jetzt startenden ersten Stufe können kleine und mittlere Betriebe, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen.
In der zweiten Stufe soll die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. In Stufe drei werden Betriebe unterstützt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären.  Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier.

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer unterstützt Mitgliedsbetriebe bei Rückfragen unter
 Tel.: 0521 5608 - 444
 E-Mail: beratung@hwk-owl.de

 Fragen und Antworten (FAQs) des NRW-Wirtschaftsministeriums