Handwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle
Das Team der Handwerksrolle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk. Insbesondere nehmen wir für Sie die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle Anlage A (Vollhandwerke) der Handwerksordnung (HwO) bzw. die Registrierung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke Anlage B1 (zulassungsfreie Handwerke) und handwerksähnlichen Gewerbe Anlage B2 (handwerksähnliche Gewerbe) vor.
Unsere Beratungshotline:
0521 5608 - 488
recht@hwk-owl.de
Alle Ansprechpartner*innen, FAQ´s und Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie weiter unten auf der Seite.
Unsere Ansprechpartner beraten Sie zudem persönlich und individuell.
Kreis Gütersloh | Kreise Herford & Lippe |
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 413 | Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 215 |
Kreis Minden-Lübbecke & Stadt Paderborn | Kreis Paderborn |
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 212 | Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 210 |
Stadt Bielefeld | Kreis Höxter |
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 216 | Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 211 |
Juristische Leitung
Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Lippe und Herford | Kreise Minden-Lübbecke, Höxter und Paderborn |
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 213 | Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Rechtsberatung Tel. 0521 / 5608 - 217 |
Auskunftsangelegenheiten und Änderungen in der Handwerksrolle:
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 221 | Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle Tel. 0521 / 5608 - 220 |
FAQs - Häufig gestellte Fragen
sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Alle Betriebe, die ein Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe
ausüben (Anlage A und B zur Handwerksordnung (HwO)), müssen sich eintragen lassen.
zulassungspflichtigen Handwerke.
im Abschnitt 1 das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in Abschnitt 2 das Verzeichnis der handwerksähnlichen
Gewerbe. Mit diesen Tätigkeiten können sich Gewerbetreibende ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig
machen.
per E-Mail an recht@hwk-owl.de verschickt werden oder per Post an die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld,
Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld.
Dann erhält der*die Antragsteller*in die sogenannte Handwerks- bzw. Gewerbekarte.
möglich. Wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird, muss es beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden. Erst
nach der Abmeldung kann ein Betrieb aus der Handwerksrolle gelöscht werden.
eine einmalige Eintragsgebühr i.H.v. 146,50 EUR, für übrige Betriebsformen i.H.v. 242,00 EUR an. Weiter sind jährliche
Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Existenzgründer*innen, die als natürliche Person neu gründen, brauchen im ersten Jahr
nach der Anmeldung keinen Beitrag zahlen und danach fallen für Existenzgründer*innen niedrigere Beiträge an. Weitere
Infos dazu auf unseren Seiten des Beitragsservice.
eingetragen werden. Es kommt nur darauf an, ob die Tätigkeit, die man ausübt, ein Handwerk oder handwerkähnliches
Gewerbe darstellt (Anlage A und B zur Handwerksordnung).
eintragen lassen. Wenn Sie ein Handwerk nach der Anlage B zur HwO ausüben, wird nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit
abgegrenzt. Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich bei einem sogenannten Mischbetrieb mit uns in Verbindung zu setzen, um zu
klären, ob eine Eintragungspflicht besteht.
Wichtige Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle
Bestellformular für die Anschriftenübermittlung
Eintragung in die Handwerksrolle
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