Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
Im betrieblichen Alltag sind Handwerker verpflichtet, Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen. Dieses Praxis Recht bietet einen Überblick über relevante Informationspflichten.
Der ZDH-Flyer Praxis Recht gibt Auskunft darüber, welche Pflichtangaben für Handwerksbetriebe bestehen und wie diese darzustellen sind.
Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer
Wirtschaftsförderung und Recht - Geschäftsbereichsleiter
Tel. 0521 / 5608 - 240