Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
Im betrieblichen Alltag sind Handwerker verpflichtet, Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen. Dieses Praxis Recht bietet einen Überblick über relevante Informationspflichten.
Der ZDH-Flyer Praxis Recht gibt Auskunft darüber, welche Pflichtangaben für Handwerksbetriebe bestehen und wie diese darzustellen sind.
Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht
Tel. 0521 / 5608 - 240