Februar 2017Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Seit Februar 2017 müssen Unternehmer*innen nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbraucher*innen Auskunft darüber geben, ob sie als Betrieb im Fall eines Rechtsstreits bereit oder nicht bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Verband Privater Bauherren (VPB) haben eine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten eingerichtet. Betriebe des Bauhandwerks müssen diese Stelle im Rahmen ihrer Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung nennen.

Das Infoblatt des ZDH bietet einen Überblick über die konkreten Informationen, die zu erteilen sind. Weiterhin werden Musterformulierungen zur Verfügung gestellt.

Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer

Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de