
07. März 2025 Inklusion von Menschen mit Behinderung
Die Handwerkskammer OWL berät Handwerksunternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung in ihr Team aufnehmen oder weiterbeschäftigen möchten. In 55 Beratungsgesprächen konnte Fachberater Jürgen Altemöller Hilfestellung geben. „Eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung sagt zunächst nichts über die Leistungsfähigkeit einer Person aus“, erklärt Jürgen Altemöller. Rahmenbedingungen könnten gestaltet und Arbeitsplätze angepasst werden. „Eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Die Arbeitskräfte erhalten eine Beschäftigungsmöglichkeit und die Betriebe können den Fachkräftemangel abmildern“, so Altemöller. Altemöller zeigt den Handwerksbetrieben in OWL konkrete Beschäftigungs- und Lösungsmöglichkeiten auf. „Es ist beispielsweise auch möglich, Einzeltätigkeiten zusammenzufassen und ein ganz neues Jobprofil zu erstellen“, erklärt der Berater. Auf diese Weise könnten die Fachhandwerkerinnen und Fachhandwerker unterstützt und entlastet werden. Der Fachberater arbeitet eng mit allen Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie mit den Integrationsfachdiensten, den regionalen Agenturen für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung und stellt den Kontakt zwischen ihnen und den Handwerksunternehmen her.
Die Handwerkskammer ist eine der vier regionalen Wirtschaftskammern, die über eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) verfügen. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist seit dem 1. Januar 2022 als Baustein des Teilhabestärkungsgesetzes bei der Handwerkskammer verankert. Sie ist im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe tätig und wird aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert.
Ansprechpartner in der Handwerkskammer ist:
Berufsbildung - Fachkräftesicherung
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