Viele Firmen mit Internetauftritt erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen, weil sie kostenlose Schriftarten von Google auf ihrer Website nutzen und damit angeblich gegen Datenschutzrecht verstoßen.
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Viele Firmen mit Internetauftritt erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen, weil sie kostenlose Schriftarten von Google auf ihrer Website nutzen und damit angeblich gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Massenabmahnungen wegen Google Fonts

Die Handwerkskammer OWL weist ihre Mitgliedsbetriebe darauf hin, dass derzeit vermehrt Massenabmahnungen aufgrund der Nutzung von kostenfreien Google Fonts auf firmeneigenen Webseiten versendet werden. Viele Firmen mit Internetauftritt erhalten Zahlungsaufforderungen, weil sie kostenlose Schriftarten von Google auf ihrer Website nutzen und damit angeblich gegen Datenschutzrecht verstoßen. In den Forderungsschreiben berufen sich die abmahnenden Kanzleien darauf, dass ohne Einverständnis der Besucherinnen und Besucher der Webseiten eine Verbindung mit den Servern von Google in den USA hergestellt und so die IP-Adresse weitergeleitet werde. Hierdurch würden Besucherinnen und Besucher in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

„Die Handwerkskammer empfiehlt betroffenen Unternehmen, ihre betriebliche Webseite zu überprüfen und eine dynamische Einbindung von Google Fonts auf eine lokale Einbindung umzustellen“, erklärt Mathias Steinbild, Leiter der Abteilung Wirtschaftsförderung und Recht. Damit seien Betriebe auch für potenzielle zukünftige Forderungen gewappnet. „Gleichwohl bewerten wir die aktuellen Abmahnungen als missbräuchlich und daher rechtlich unbegründet“, betont Steinbild. Eine Reaktion auf die Abmahnung sei daher nicht erforderlich, insbesondere sollte keine Zahlung vorgenommen werden. Falls es wider Erwarten doch zu einem gerichtlichen Mahnverfahren komme, sei es wichtig, fristgerecht Widerspruch einzulegen, ergänzt Steinbild.

Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht die Rechtsabteilung per E-Mail an recht@hwk-owl.de oder unter 0521/5608-240 als Ansprechpartner der Handwerkskammer zur Verfügung.