Beantragung von Corona-Soforthilfen
HWK OWL

30. Oktober 2024 Neues Rückmeldeverfahren für NRW-Soforthilfe 2020

Die Handwerkskammer OWL weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2024 ein neues Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Betriebe und Selbstständige gestartet hat, die im Zuge der Pandemie die NRW-Soforthilfe 2020 erhalten haben und deren Abwicklung bisher noch nicht abgeschlossen ist. Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren gemeinsam mit den fünf Bezirksregierungen konzipiert. Angeschrieben werden diejenigen Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, die bisher noch keine Rückmeldung abgegeben haben oder die ihren Liquiditätsengpass über das alte Rückmeldeverfahren zwar angegeben haben, aber keinen Schlussbescheid erhalten haben bzw. die zu viel erhaltene Soforthilfe nicht vollständig zurückgezahlt haben.

Die Betroffenen werden schriftlich benachrichtigt und müssen die korrekte Mittelverwendung nachweisen. Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums