KOMPASS

SoloFit OWL – Qualifizierungsförderung für Solo-Selbstständige

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Ihre Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer

Braun, Gabriele

Gabriele Braun

Berufsbildungszentrum - Bildungsmanagement

Tel. 0521 / 5608 - 515

gabriele.braun--at--hwk-owl.de



Solo-Selbstständige in OWL und NRW aller Berufsfelder werden über das Förderprogramm KOMPASS unterstützt, indem Qualifizierungen zur Stärkung des bestehenden Geschäftsmodells gefördert werden.



Wie hoch ist die Förderung?

  • Übernahme von bis zu 90% der Qualifizierungskosten bis max. 4.500 Euro
  • 10% der Weiterbildungskosten müssen als Eigenanteil selbst übernommen werden
  • Erstattung nach Abschluss der Qualifizierung


Wie sind die Fördervoraussetzungen?

  • gewerblich oder freiberuflich solo-selbstständig im Haupterwerb, d.h. 51% der Einkünfte müssen aus der Solo-Selbstständigkeit stammen
  • maximal ein*e Vollzeit-Mitarbeiter*in (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
  • Die Solo-Selbstständigkeit muss mindestens zwei Jahre bestehen.
  • Tätigkeit und Wohnsitz in der BRD
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von "KOMPASS" innerhalb der letzten zwölf Monate


Welche Qualifizierungen werden gefördert?

  • Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 20 Zeitstunden (25 Unterrichtsstunden) und einer Gesamtlänge von maximal sechs Monaten
  • fachliche und berufsspezifische Lehrgänge (z.B. handwerkliche Fähigkeiten und Wissen als Tischler*in, pädagogisches Wissen als Volkshochschullehrkraft etc.)
  • Höherqualifizierung (z.B. Meisterausbildung oder Techniker*in etc.)
  • Lehrgänge zum Aufbau persönlicher Kompetenzen (z.B. Stressresistenz, Kommunikationsfähigkeit, Zeit- und Selbstmanagement, Präsentationstechniken etc.)
  • Nicht-berufsspezifische fachliche Weiterbildungen (Querschnittskompetenzen), z.B. zum Thema Digitalisierung, Marketing, Arbeitsrecht etc.)
  • Die Qualifizierung muss beruflich relevant und die Inhalte beruflich einsetzbar sein.


Nicht gefördert werden Qualifizierungen

  • im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht,
  • reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (z.B. bei INQA-Coaching),
  • die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben,
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungsschulungen,
  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds und des ESF Plus finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • die Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung beinhalten,
  • die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z.B. nach ISO 9000 ff.) zum Inhalt haben,
  • die exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführt werden, und dem Verkauf spezifischer Produkte dienen (Produkt-/Herstellerschulungen)
  • die als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung oder vollständing in Form von Selbstlernmedien erfolgen,
  • die im Ausland stattfinden,
  • zum Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in §6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.


Wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Qualifizierung und begleiten Sie während des Antragprozesses!

Um ein besonders umfassendes und flächendeckendes Beratungsangebot gewährleisten zu können, kooperiert die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld im Projekt mit der Landesgewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH) sowie mit der Projektgesellschaft der IHKn in NRW (IBP).

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KOMPASS
Das Projekt „SoloFit OWL“ wird im Rahmen des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert

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