Kooperative Ausbildungsphasen
Kooperative Ausbildung: Eine Chance für Betriebe und Auszubildende
Die kooperative Ausbildung bietet Betrieben eine hervorragende Möglichkeit, Auszubildende einzustellen, selbst wenn nicht alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans im eigenen Unternehmen vermittelt werden können. Diese Form der Ausbildung ist auch dann sinnvoll, wenn ein Betrieb zwar grundsätzlich alle Inhalte vermitteln kann, jedoch einen spezialisierten Partnerbetrieb kennt, der bestimmte Inhalte in größerer Tiefe abdecken kann. Dabei können Teile der Berufsausbildung ebenfalls im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Bevor eine kooperative Ausbildung beginnt, sollten alle Details im Vorfeld mit den Auszubildenden und den Partnerbetrieben besprochen werden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten der Kooperation zustimmen. Zudem müssen auch die Partnerbetriebe ausbildungsberechtigt sein. Die spezifischen Inhalte, die durch die Kooperationsbetriebe vermittelt werden sollen, werden in einem Kooperationsvertrag festgehalten, der dem Ausbildungsvertrag beigefügt wird.
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans der jeweils gültigen Ausbildungsverordnung muss zu Beginn der Ausbildung ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden. Dieser Plan soll den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich gliedern. Gerade im Zuge einer kooperativen Ausbildung ist es unerlässlich, einen solchen Plan zu erstellen, damit alle Beteiligten wissen, wann die Auszubildenden sich in welchem Betrieb befinden. Für eine große Anzahl von Ausbildungsberufen stehen bereits Musterpläne zur Verfügung. Diese finden sich hier:
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Hauptausbildungsbetrieb (Leitbetrieb) und den Auszubildenden vereinbart. Zudem vereinbaren der Leitbetrieb, die Auszubildenden und die Kooperationsbetriebe gemeinsam einen Kooperationsvertrag, der dem Ausbildungsvertrag beigefügt wird.
Die Ausbildungsvergütung wird vom Hauptausbildungsbetrieb (Leitbetrieb) gezahlt. Der Urlaub wird über den Leitbetrieb beantragt und genehmigt. Dies sollte jedoch in Absprache mit den Kooperationsbetrieben geschehen, sofern der Urlaub innerhalb der Kooperationszeiten liegt. Alle weiteren vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten bleiben beim Hauptausbildungsbetrieb (Leitbetrieb).
In der Regel ist der Leitbetrieb für die Versicherung der Auszubildenden verantwortlich. Es wird jedoch empfohlen, die Berufsgenossenschaft beider Ausbildungsbetriebe zu kontaktieren. Jeder Betrieb meldet die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildungszeit im jeweiligen Betrieb bei der zuständigen Haftpflichtversicherung an. Damit sind die Auszubildenden im Schadensfall über den jeweiligen Betrieb versichert.
Die Kontrolle und Unterschrift der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) erfolgt in der Regel durch die Ausbilder*in des Leitbetriebes. Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass die Ausbilder*in des Kooperationsbetriebes ebenfalls die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sichtet. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Sichtung der Ausbildungsnachweise und die Möglichkeit für entsprechende Sanktionen verbleibt jedoch beim Hauptausbildungsbetrieb (Leitbetrieb).
Nur der Hauptausbildungsbetrieb (Leitbetrieb) kann eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen. Sollte es innerhalb der Kooperationszeit zu einem Fehlverhalten kommen, ist der Hauptausbildungsbetrieb hierüber in Kenntnis zu setzen.