Fortbildungsprüfungsregelungen
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, führt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Fortbildungsprüfungen durch. Bei den Fortbildungsprüfungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Prüfungen, die im Anschluss an berufliche Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die in der Regel mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen.