Sachverständigenordnung
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld regelt das Verfahren für ihre Bestellung und Vereidigung, enthält Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nennt Gründe für das Erlöschen ihres öffentlichen Amtes.
Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht
Tel. 0521 / 5608 - 240