Standort sichern
Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll, den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Vertragsabschlüsse
- Versteigerungsverfahren
- Betriebsübernahme
- Änderung der Nutzung
- Bau- und Erweiterungsabsichten
- heranrückende Wohnbebauung
- Bauabsichten der Nachbarschaft oder des Staates
- Planen von Straßenbaumaßnahmen
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen
- Umweltschutz
- Arbeitsschutz
- Nachbarrecht
- Altlast
- Realsteuersätze und Grunderwerbsteuer
- Sonstige strategisch relevante Daten.
Gern unterstützen wir Sie bei Standortentscheidungen.
Zu weiteren Informationen:
Ihr Kontakt zur Handwerkskammer:
Betriebsberatung
Tel.: 0521 5608 - 444
Fax: 0521 5608 - 199
E-Mail: beratung@hwk-owl.de
Neue Grundsteuer: Informationen des Bundesfinanzministeriums und der Finanzverwaltung NRW
Die Grundsteuer wurde im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, entsprechende Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts an die Finanzämter zu übermitteln.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu einen FAQ-Katalog im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer veröffentlicht. Hier werden insbesondere auch Einzelfragen zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erläutert.
Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist erst ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Hier geht es zum FAQ-Katalog des BMF
Weitere Infos, FAQ´s und einen Link zum Grundsteuerportal gibt es auch auf der Seite der Finanzverwaltung NRW