Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ob Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen umgesetzt wird, kontrollieren staatliche Aufsichtsbehörden und die Unfallversicherungsträger. Zu diesen gehören die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG). Sie unterstützen die Unternehmen auch mit nützlichen Arbeitshilfen.
Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, darüber informiert Sie per kostenloser Infoline die Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter
Tel.: 0800 60 50 404.
Interessante Veranstaltungen und Links
Zu den Arbeitshilfen der gewerblichen Berufsgenossenschaften:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitswirtschaft und Wohlfahrtspflege (BGW)
Gefährdungsbeurteilungen - Mutterschutz
Für jeden Arbeitsplatz ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die auf Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter eingeht. Das ist unabhängig davon, ob dort je eine Frau gearbeitet hat oder arbeiten soll.
Ihre Ansprechpartner*innen in der Handwerkskammer:
Stadt Bielefeld und Kreis Gütersloh:
Kreise Herford und Minden-Lübbecke:
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Betriebsberatung Bad Oeynhausen
Tel. 05731 / 86688 - 13
Kreise Höxter, Lippe und Paderborn:
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Betriebsberatung Paderborn
Tel. 05251 / 877688 - 2