
Validierungsverfahren
Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufes
Mit dem Validierungsverfahren (gem. §§50 b. ff BBiG / §§ 41 b. ff HwO) werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Nachweis über Berufserfahrung (mind. das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit)
- Wohnsitz in Deutschland oder Erwerb von mind. der Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland
- Kein deutscher Berufsabschluss im Referenzberuf sowie kein anerkannter ausländischer Abschluss
- Kein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf
- Grundlegende Deutschkenntnisse, insbesondere Beherrschung der Fachsprache im jeweiligen Beruf
- Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die mindestens überwiegend oder voll dem gewählten Referenzberuf entsprechen
Ihre Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer
Berufsbildung - Fachkräftesicherung
Tel. 0521 / 5608 - 366
Für Menschen mit Behinderung nach §2 Abs. 1 S. 1 SGB IX gelten besondere Zugangsregelungen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte an.
Referenzberufe Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld führt grundsätzlich Berufsvalidierungen in folgenden Berufen durch:
- Beton- und Stahlbetonbauer/-in
- Elektroniker/-in Fachrichtung: Energie- und Gebäudetechnik
- Elektroniker/-in Fachrichtung: Automatisierungs- und Systemtechnik
- Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
- Feinwerkmechaniker/-in
- Friseur/-in
- Hochbaufacharbeiter/-in
- Maler/-in und Lackierer/-in
- Maurer/-in
- Metallbauer/-in
- Zimmerer/-in
Ablauf Antragstellung
- Erstkontakt mit der HWK OWL zu Bielefeld (telefonisch oder per E-Mail)
- Klärung, ob ein Validierungsverfahren für Sie zielführend ist
- ggf. Antragstellung inklusive Überprüfung mit folgenden erforderlichen Dokumenten (Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden.):
- Antragsformular
- Kopie eines Identitätsnachweises (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Kopie eines Wohnsitznachweises (z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
- Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z. B. aktueller Lebenslauf)
- Nachweise über die Inhalte und die Dauer der beruflichen Tätigkeit im Referenzberuf (z. B. Arbeitszeugnisse)
- ggf. weitere Dokumente zur Glaubhaftmachung der beruflichen Handlungsfähigkeit
- ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich
Sie bekommen nach Überprüfung einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Ablauf Validierungsverfahren (nach Zulassungsbescheid)
- Vorgespräch mit Prüfer*innen
- Durchführung Validierungsverfahren (je nach Beruf kann dies ein bis mehrere Tage dauern)
- Ergebnismitteilung / Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Bescheid über die Ablehnung des Antrags, wenn keine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt werden kann
Wozu berechtigt ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?
- Anspruch auf Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung (sog. Externenprüfung)
- Anspruch auf Zulassung zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe (z. B. geprüfter/geprüfte Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional) (ggf. weitere Zulassungskriterien beachten)
- Ausbildereignung: Für zulassungsfreie Berufe liegt in der Regel die berufliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder vor. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss zusätzlich nachgewiesen werden (AEVO-Prüfung, Teil IV der Meisterprüfung), um ausbilden zu dürfen
Hinweis Es wird kein Berufsabschluss im Referenzberuf vergeben. Diesen erhält nur, wer die entsprechende Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Kosten
Für das Feststellungsverfahren werden Gebühren erhoben. Diese variieren je nach Referenzberuf.