Campus Handwerk Außenansicht
HWK OWL

Vorstellung der Handwerkskammer

In der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sind über 22.000 Betriebe organisiert. In diesen sind rund 215.000 Menschen beschäftigt, davon sichern allein knapp 11.000 Auszubildende (knapp 20 Prozent davon weiblich) den dringend benötigten Nachwuchs im Handwerk und weit darüber hinaus. Der jährlich erwirtschaftete Umsatz beläuft sich auf rund 28 Milliarden Euro. Als regionale Dachorganisation vertritt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe das Handwerk auf allen Ebenen des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens. 

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld bietet ihren Mitgliedern ein umfangreiches Beratungs-, Service- und Bildungsangebot. Wir beraten Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen in betriebswirtschaftlichen, technischen und handwerksrechtlichen Fragen. Wir bilden Lehrlinge, Mitarbeiter*innen der Betriebe und Unternehmensleiter*innen aus, fort und weiter. Hierfür unterhalten wir ein modern ausgestattetes Berufsbildungszentrum mit einem Kompetenzzentrum für Technisches Facility Management – Energie- und Gebäudetechnik. Im Berufsbildungszentrum nehmen rund 10.000 Teilnehmende pro Jahr am umfangreichen Bildungsangebot teil. Dazu zählen die überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge, Meistervorbereitungskurse, Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare zur Unternehmensführung und Existenzgründung sowie Umschulungen von Arbeitslosen. Bei der Handwerkskammer arbeiten insgesamt gut 170 Beschäftigte.



Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie übernimmt hoheitliche Aufgaben, die sie in eigener Regie für den Staat verrichtet. Daneben bietet sie ihren Mitgliedern ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und handwerksrechtlicher Beratung bis hin zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.  Der Gesetzgeber hat 1953 mit der Handwerksordnung (HwO) die Handwerkskammern als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft bestätigt. 

Die Handwerksammer fördert auf regionaler Ebene das Gesamthandwerk und sorgt für einen Ausgleich der Interessen einzelner Handwerkszweige bzw. -berufe. Ziel ist es, den Mitgliedsbetrieben Spielräume zur wirtschaftlichen Entfaltung zu eröffnen und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts übernimmt die Kammer – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden – darüber hinaus eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, die vom Staat übertragen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Handwerksordnung (HwO). 

In den Gremien der Handwerkskammer sind Handwerker*innen aus allen Gewerken vertreten, so dass sich ihre Arbeit an den Bedürfnissen der Handwerkspraxis ausrichtet. Um auch tatsächlich die Interessen aller im Handwerk Beschäftigten zu wahren, sind in allen beschlussfähigen Organen jeweils Arbeitgeber*innen zu zwei Dritteln und Arbeitnehmer*innen zu einem Drittel vertreten.

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