Beiträge & Gebühren
Beiträge
Handwerksbetriebe, zulassungsfreie Gewerbebetriebe und handwerksähnliche Betriebe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ihrer Region verpflichtet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Ihrer Mitgliedschaft und Ihren Gebühren.
Der Gesetzgeber hat in § 113 Handwerksordnung (HwO) die Entscheidung getroffen, dass die Kosten der Handwerkskammer, die nicht durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt werden, durch Beiträge der Mitglieder*innen aufzubringen sind.
Diese Beiträge werden von den selbstständigen Handwerkern*innen und den Inhabern*innen handwerksähnlicher Betriebe nach einem von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzten Beitragsmaßstab getragen. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld beschließt jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsplanbeschlüsse auch über die Beitragsfestsetzung.
Der Beitrag zur Handwerkskammer setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag bemisst sich gem. § 113 HwO nach dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb. Einzelheiten ergeben sich aus dem Beitragsbescheid, der in der Regel einmal pro Kalenderjahr versandt wird.
Wofür wird Ihr Beitrag verwendet?
Wenn Sie ein eingetragener Handwerksbetrieb der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sind, erhalten Sie für Ihren Beitrag eine ganze Reihe von Serviceleistungen: Angebote zur Handwerksförderung, berufliche Bildungsangebote, Rechtsberatung, Beratungen in den Bereichen Technik, Innovation, Betriebswirtschaft, Umwelt, Messe, Export und vieles mehr.
Beitragsordnung und aktueller Beitragsbeschluss
Alle maßgeblichen Regelungen zur Beitragspflicht können der Beitragsordnung entnommen werden. Daraus ergibt sich u.a., wer beitragspflichtig ist und auf welchen Grundlagen die Berechnung der Beiträge erfolgt. Der konkrete Maßstab zur Ermittlung der Beitragshöhe auf diesen Grundlagen wird jährlich von der Vollversammlung im Rahmen der Beitragsfestsetzung beschlossen.
Die Handwerkskammer sorgt ab diesem Jahr mit einem neuen Beitragsmodell für mehr Beitragsgerechtigkeit!
Während bisher alle natürliche Personen und Personengesellschaften einen einheitlichen Grundbeitrag geleistet haben, wird dieser jetzt gestaffelt nach deren Ertrag/Gewinn erhoben. Damit knüpft die Beitragsbemessung gezielt an der betrieblichen Leistungskraft an. Das Beitragsmodell sorgt so für einen gerechten Lastenausgleich innerhalb der Solidargemeinschaft unserer Mitglieder.
Jedes Mitglied erhält dieses Jahr zusammen mit seinem Beitragsbescheid einen Flyer, der über die Änderungen, die das neue Beitragsmodell mit sich bringt, seine Vorteile und auch den Anlass zur Umstellung kurz und bündig informiert. Der Flyer steht auch unten zum Download zur Verfügung.
Infoflyer zum neuen Beitragsmodell 2024
Gebühren
Gebührenordnung und Gebührentarif
Die Handwerkskammer erhebt für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren und Auslagen zur Deckung hierdurch entstandener Kosten. Die Gebührenordnung enthält hierfür Regelungen grundsätzlicher Art. Im Gebührentarif werden die einzelnen Amtshandlungen und Leistungen der Verwaltung mit den konkreten Gebührensätzen aufgeführt.
Gebührenordnung
Gebührentarif gültig ab dem 1. Januar 2025
Gebührentarif gültig bis 31. Dezember 2024
ÜLU Gebühren
Ihre Ansprechpartner*innen in der Handwerkskammer
Zentrale Services - Teamleiter Beitragswesen
Tel. 0521 / 5608 - 231