Sachverständige
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Sachverständige

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern*innen.

Der*die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den*die Richter*in, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.

Bei Privatgutachten wird ein*e Sachverständige*r zur Begutachtung eventuell Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.

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 Sachverständigenverzeichnis

Sie möchten Sachverständige*r werden? Wir erklären Ihnen das Bewerbungsverfahren.
Vorinformationen erhalten Sie in der Broschüre
  Das handwerkliche Sachverständigenwesen

Geregelt ist das Verfahren für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in der Sachverständigenordnung.

Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer:


Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de