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Vermittlungsstelle

Keine Rechtsauskünfte für Handwerkskund*innen

Die Handwerkskammer kann Kund*innen von Handwerksbetrieben nicht rechtlich beraten. Die Erteilung von Rechtsauskünften ist Aufgabe von Verbraucherschutzverbänden und insbesondere der Anwaltschaft. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerksbetrieben und Kund*innen kann sich die Handwerkskammer allein als Vermittlungsstelle anbieten.

 

Die allgemeine Vermittlungsstelle

Die Handwerkskammer bietet ein freiwilliges und formloses Verfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit einem Handwerksbetrieb an. Es handelt sich um einen kostenfreien Service für die Handwerksunternehmen und deren Kund*innen. Zwangsmittel stehen der Vermittlungsstelle nicht zur Verfügung. Es wird eine gütliche Einigung angestrebt, welche die Kompromissbereitschaft beider Seiten voraussetzt. Wenn Sie dieses Verfahren wünschen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich (Schilderung des Sachverhalts, ggf. Beifügung von Vertragsunterlagen in Kopie) und leiten Sie es dann der Handwerkskammer zu.

Ihre Vermittlungsbitte richten Sie gerne an:


E-Mail: recht@hwk-owl.de

Bauschlichtungsstelle

Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben vom Justizministerium NRW anerkannte Bauschlichtungsstellen eingerichtet. Auch die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Bauherr*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Bauausführenden. Den Vorsitz führt stets ein*e in Bausachen erfahrene*r Richter*in. Als Fachbeisitzer*innen werden in vielen Fällen Sachverständige zur Beurteilung von Fachfragen hinzugezogen. Das Verfahren wird nach den Regeln der Geschäftsordnung der Bauschlichtungsstelle durchgeführt.

Abhängig von Streitwert und Aufwand werden Gebühren erhoben, die den Aufwand der Vorsitzenden und Fachbeisitzer*innen abdecken. Ein vor der Bauschlichtungsstelle abgeschlossener Gütevergleich ist rechtsverbindlich, auf seiner Grundlage kann sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden.



 Weitere Informationen, Referenzen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auf den offiziellen Seiten der Bauschlichtungsstellen NRW.

Wenn Sie die Bauschlichtungsstelle einschalten möchten, wenden Sie sich gerne an uns

Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de