
Vermittlungsstelle
Keine Rechtsauskünfte für Handwerkskunden
Die Handwerkskammer kann Kunden*innen von Handwerksbetrieben nicht rechtlich beraten. Die Erteilung von Rechtsauskünften ist Aufgabe von Verbraucherschutzverbänden und insbesondere der Anwaltschaft. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerksbetrieben und Kunden*innen kann sich die Handwerkskammer allein als Vermittlungsstelle anbieten.
Die allgemeine Vermittlungsstelle
Die Handwerkskammer bietet ein freiwilliges und formloses Verfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit einem Handwerksbetrieb an. Es handelt sich um einen kostenfreien Service für die Handwerksunternehmen und deren Kunden*innen. Zwangsmittel stehen der Vermittlungsstelle nicht zur Verfügung. Es wird eine gütliche Einigung angestrebt, welche die Kompromissbereitschaft beider Seiten voraussetzt. Wenn Sie dieses Verfahren wünschen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich (Schilderung des Sachverhalts, ggf. Beifügung von Vertragsunterlagen in Kopie) und leiten Sie es dann der Handwerkskammer zu.