Teilzeitausbildung
Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 ist die Teilzeitausbildung nicht mehr nur für spezielle Personengruppen (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen), sondern für jede*n Interessierte*n zugänglich. Hierdurch ergeben sich für weitere Gruppen, beispielsweise Menschen mit einem hohen Anspruch an die eigene Work-Life-Balance oder der Notwendigkeit zur Finanzierung der eigenen Berufsausbildung durch weitere Nebentätigkeiten, komplett neue Möglichkeiten.
Im Rahmen der Teilzeitausbildung kann dabei die tägliche Ausbildungszeit, die wöchentliche Ausbildungszeit, oder auch eine Kombination aus beiden Varianten vereinbart werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Grenze von 50 Prozent im Vergleich zur regulären Ausbildungszeit nicht unterschritten werden darf. Weiterhin muss der Besuch der Berufsschule und auch der Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung immer in Vollzeit erfolgen. Ebenfalls muss der Einsatz im Betrieb so strukturiert werden können, dass die volle berufliche Handlungsfähigkeit erreicht werden kann.
Weitere Informationen zur Teilzeitausbildung
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt auf einer Homepage zum Thema noch weitere Informationen zur Teilzeitausbildung zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner für eine Teilzeitausbildung im Handwerk:
Berufsbildung - Ausbildungsberatung
Tel. 0521 / 5608 - 314